Auswirkungen der neuen Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Am 01.11.2011 ist die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Welche Auswirkungen hat die TrinkwV für Eigentümer und die Hausverwaltung von Immobilien?
- Für den im eigenen Einfamilienhaus wohnenden Eigentümer ändert sich nichts. Er ist von der TrinkwV nicht betroffen.
- Anders sieht es bei Mehrfamilienhäusern aus. Ein Speicher-Trinkwassererwärmer oder ein zentraler Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern und/oder 3 Litern in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle sind bei vielen Immobilien schnell erreicht.
Welche Konsequenzen bringt dies dann mit sich:
- Anzeigepflicht der Anlage beim zuständigen Gesundheitsamt
- Untersuchungspflicht des Trinkwassers durch ein akkreditiertes Labor
- Informationspflicht bei Grenzwertüberschreitung
Trägt der Mieter oder der Vermieter der betroffenen Immobilie die Kosten?
Interessante Frage. Die Interessenvertretungen der Vermieter und der Mieter haben da gänzlich unterschiedliche Auffassungen. Zur Zeit spricht wohl mehr für eine Umlagefähigkeit dieser Kosten. Das erste Gerichtsurteil zu dieser Frage wird aber nicht lange auf sich warten lassen.
Einen Link zum Download der Trinkwasserverordnung, Informationsmaterial des Bundesministeriums für Gesundheit und eine Liste der akkreditierten Untersuchungsstellen (Rheinland-Pfalz) finden Sie hier!
Aufschlussreiche Informationen! Ich werde mich damit mal intensiver beschäftigen! Warte auf weitere Beitraege!